Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010: Was gehört wohin?

Warnzeichen, Gebotszeichen, Bodenmarkierung: Was die ASR A1.3 verlangt, welche Zeichen in Bereichen mit Staplerverkehr gehören und wo die klassische Kennzeichnung an Grenzen stößt.

· 6 Min. Lesezeit · horus

Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 mit Warn-, Gebots- und Rettungszeichen an einer Hallenwand

Die Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 ist für viele Betriebe Alltag – und trotzdem eine häufige Fehlerquelle. Zeichen hängen an der falschen Stelle, sind zu klein oder verblasst, und Bodenmarkierungen sind längst abgefahren. Dieser Beitrag fasst zusammen, was die Regel verlangt, welche Zeichen in Bereichen mit Staplerverkehr hingehören und wo moderne Technik die Kennzeichnung sinnvoll ergänzt.

Der rechtliche Rahmen

Grundlage auf europäischer Ebene ist die Richtlinie 92/58/EWG über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. In Deutschland konkretisiert die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Für die Gestaltung der Zeichen verweist sie auf DIN EN ISO 7010, die registrierte Sicherheitszeichen festlegt.

Der Sinn dieser Normung: Sicherheitszeichen sollen ohne Worte verstanden werden – unabhängig von Sprache und Herkunft. In Betrieben mit internationalen Belegschaften und vielen Fremdfirmen ist das ein entscheidender Vorteil.

Halten Sie die ASR ein, können Sie davon ausgehen, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind (Vermutungswirkung). Wählen Sie eine andere Lösung, müssen Sie mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz erreichen – und das in der Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar dokumentieren.

Die fünf Zeichenarten und ihre Bedeutung

Zeichenart Form und Farbe Bedeutung
Verbotszeichen rund, roter Rand und Querbalken, weißer Grund etwas ist untersagt
Warnzeichen dreieckig, gelber Grund, schwarzer Rand Achtung, Gefahr
Gebotszeichen rund, blauer Grund etwas ist vorgeschrieben, etwa PSA
Rettungszeichen rechteckig oder quadratisch, grün Rettungswege, Erste Hilfe
Brandschutzzeichen rechteckig oder quadratisch, rot Feuerlöscher, Brandmelder

Ergänzend gibt es Zusatzzeichen mit Text, die ein Sicherheitszeichen erläutern, es aber nicht ersetzen dürfen. Kombinationszeichen fassen Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen auf einem Träger zusammen. Sie eignen sich zum Beispiel für Hallenzugänge, an denen gleichzeitig vor Staplerverkehr gewarnt und Warnkleidung vorgeschrieben wird. Achten Sie darauf, dass die Aussage eindeutig bleibt und nicht zu viele Zeichen kombiniert werden.

Kennzeichnung im Staplerverkehr

Für Bereiche mit Gabelstaplern ist das Warnzeichen W014 „Warnung vor Flurförderzeugen“ nach DIN EN ISO 7010 vorgesehen. Es gehört an die Zugänge zu Bereichen, in denen Stapler fahren, und an Stellen, an denen Fußgänger mit Fahrzeugverkehr rechnen müssen.

Typische Ergänzungen sind:

  • Gebotszeichen für Fußgänger, etwa zur Benutzung eines bestimmten Gehwegs
  • Verbotszeichen für Fußgänger in reinen Fahrbereichen
  • Gebotszeichen für PSA, etwa Warnkleidung oder Sicherheitsschuhe beim Betreten der Halle
  • Hindernis- und Gefahrstellenkennzeichnung mit gelb-schwarzen Streifen an Stützen, Kanten und Rampen

Verkehrswege: Markieren nach ASR A1.3 und ASR A1.8

Die Kennzeichnung von Verkehrswegen ist in der Praxis der Bereich mit den meisten Mängeln. Begrenzungslinien sollen durchgehend, gut sichtbar und farblich kontrastreich sein; in der Regel werden sie gelb und mindestens 5 cm breit ausgeführt.

Wie breit die Wege selbst sein müssen, regelt die ASR A1.8 „Verkehrswege“: Grundlage ist die Breite des Fahrzeugs bzw. der Last zuzüglich Randzuschlägen. Bei Geschwindigkeiten unter 20 km/h sind pro Seite mindestens 0,50 m Randzuschlag vorgesehen, bei Begegnungsverkehr zusätzlich 0,40 m Begegnungszuschlag. Wo diese Maße nicht eingehalten werden können, sind ergänzende Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Einbahnverkehr zu prüfen.

Fünf typische Fehler bei der Sicherheitskennzeichnung

1. Zu viele Zeichen. Wer jede Wand mit Schildern füllt, erreicht das Gegenteil: Nichts fällt mehr auf. Kennzeichnen Sie gezielt nach der Gefährdungsbeurteilung.

2. Falsche Größe. Die Größe eines Zeichens muss zur Erkennungsweite passen. Ein kleines Schild am Ende einer langen Halle wird nicht gelesen.

3. Falscher Ort. Ein Warnzeichen nach der Gefahrenstelle nützt wenig. Zeichen gehören dorthin, wo die Information gebraucht wird – vor dem Betreten des Bereichs.

4. Verschlissene Markierungen. Abgefahrene Bodenlinien und ausgeblichene Schilder sind ein Mangel. Planen Sie regelmäßige Prüfungen ein.

5. Alte Piktogramme. Ältere Zeichen nach überholten Normen sollten schrittweise durch Zeichen nach DIN EN ISO 7010 ersetzt werden. Ein Nebeneinander alter und neuer Symbole für dieselbe Aussage verwirrt mehr, als es nützt – besonders bei Fremdfirmen und neuen Beschäftigten, die Ihren Standort nicht kennen.

Kennzeichnung beginnt in der Gefährdungsbeurteilung

Sicherheitskennzeichnung ist keine eigenständige Schutzmaßnahme, sondern ergänzt technische und organisatorische Maßnahmen. Die Reihenfolge ist klar: Zuerst wird eine Gefahr beseitigt oder baulich abgesichert, dann organisatorisch geregelt – und erst für das verbleibende Risiko kommt die Kennzeichnung ins Spiel.

Gehen Sie deshalb vom Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung aus. Für jede Gefahrenstelle sollte nachvollziehbar sein:

  • welche Gefährdung besteht,
  • welche technischen und organisatorischen Maßnahmen bereits greifen,
  • welches Zeichen das verbleibende Risiko anzeigt und wo es hängt.

Ein Kennzeichnungskonzept mit Hallenplan, Zeichen, Größen und Montageorten macht diese Entscheidungen sichtbar. Es erleichtert die Unterweisung neuer Beschäftigter und ist bei Begehungen durch Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft ein klarer Nachweis.

Prüfen und instand halten

Kennzeichnung ist kein einmaliges Projekt. Layouts ändern sich, Regale werden umgestellt, neue Maschinen kommen hinzu. Legen Sie fest, wer die Kennzeichnung in welchen Abständen prüft – etwa im Rahmen der regelmäßigen Sicherheitsbegehungen. Beschädigte, verdeckte oder verblasste Zeichen werden ersetzt, überflüssige entfernt.

Wo klassische Kennzeichnung an Grenzen stößt

Auch korrekte Kennzeichnung hat ein Problem: Gewöhnung. Ein Schild, das man jeden Tag sieht, nimmt man irgendwann nicht mehr wahr. Bodenmarkierungen an stark befahrenen Stellen sind nach kurzer Zeit verschlissen.

Hier setzen ergänzende Maßnahmen an. Eine LED-Bodenprojektion legt das Warnzeichen W014 als Licht auf den Boden – ins Blickfeld von Fahrern und Fußgängern, ohne Abrieb. Ein LED-Linienprojektor ergänzt die Markierung von Verkehrswegen dort, wo Farbe ständig erneuert werden muss. Gekoppelt an Sensoren erscheint die Warnung nur dann, wenn tatsächlich ein Stapler kommt.

Wichtig: Diese Maßnahmen ergänzen die vorgeschriebene Kennzeichnung. Ob und wie Sie sie einsetzen, legen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.

Unser Vorgehen

Wir verbinden 25 Jahre Erfahrung in der Sicherheitskennzeichnung mit eigener Fertigung. Bei einer Begehung nehmen wir Ihre Verkehrswege, Gefahrenstellen und vorhandene Kennzeichnung auf und schlagen ein Konzept vor – vom Schild an der Wand bis zum Licht auf dem Boden. Wie das abläuft, zeigt unser Projektablauf in sieben Schritten.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut der ASR A1.3 und ASR A1.8.

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